RISIKOHINWEISE
ALLGEMEINE RISIKEN BEI DER ANLAGE IN FINANZINSTRUMENTEN
Konjunkturrisiko
Inflationsrisiko
Länder- und Währungsrisiko
Volatilität
Liquiditätsrisiko
Kostenrisiko
Bonitätsrisiko
Zinsänderungsrisiko / Kursrisiko
Steuerliche Risiken
Risiko von kreditfinanzierten Finanzanlagen
Risiko fehlerhafter Informationen und Übermittlung
Risiko der Eigenverwahrung von Wertpapieren auch im Ausland
Risiko der Finanzportfolioverwaltung
ERKLÄRUNG ZU NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE NACHHALTIGKEIT
Unsere Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
Bei der Anlage in Finanzinstrumente bestehen allgemeine Risiken, die für alle Anlageklassen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anlage in Finanzinstrumenten gelten. Einige dieser Risiken sind im Folgenden beschrieben.
1. Konjunkturrisiko
Das Konjunkturrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten, die dadurch entstehen, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend bei seinen Anlageentscheidungen berücksichtigt und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Finanzanlage tätigt oder Finanzinstrumente in einer ungünstigen Konjunkturphase hält oder nicht veräußert.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einer Volkswirtschaft verläuft typischerweise in Wellenbewegungen, deren Phasen in die Teilbereiche Aufschwung, Hochphase, Abschwung und Tiefphase unterteilt werden können. Diese konjunkturellen Zyklen und die mit ihnen oftmals verbundenen Interventionen von Regierungen und Zentralbanken können mehrere Jahre oder Jahrzehnte andauern und einen bedeutenden Einfluss auf die Wertentwicklung verschiedener Anlageklassen haben. Konjunkturell ungünstige Phasen können somit eine Finanzanlage langfristig in Mitleidenschaft ziehen. Die Veränderungen der wirtschaftlichen Aktivität einer Volkswirtschaft haben beispielsweise stets Auswirkungen auf die Kursentwicklung von Wertpapieren: Die Kurse schwanken in etwa im Rhythmus der konjunkturellen Auf- und Abschwungphase der Wirtschaft. Der Anleger sollte daher beachten, dass Anlageformen, die in bestimmten Konjunkturphasen empfehlenswert sind und Gewinne erwarten lassen, in einer anderen Phase weniger geeignet sind und möglicherweise Verluste einbringen.
2. Inflationsrisiko
Das Inflationsrisiko bezeichnet die Gefahr, durch Geldentwertung einen Vermögensschaden zu erleiden. Ist die Inflation – also die positive Veränderung der Preise für Waren und Dienstleistungen – höher als die nominale Verzinsung einer Geldanlage, so ergibt sich dadurch ein Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Man spricht in diesem Fall von negativen Realzinsen. Die Realverzinsung kann als Orientierungsgröße für einen möglichen Kaufkraftverlust dienen. Beträgt die Nominalverzinsung einer Geldanlage über einen bestimmten Zeitraum 4 % und liegt die Inflation über diesen Zeitraum bei 2 %, so ergibt sich eine Realverzinsung von +2 % pro Jahr. Im Falle einer Inflation von 5 % würde die Realverzinsung nur noch –1 % betragen, was einem Kaufkraftverlust von 1 % pro Jahr entsprechen würde.
3. Länderrisiko
Ein ausländischer Staat kann Einfluss auf den Kapitalverkehr und die Transferfähigkeit seiner Währung nehmen. Ist ein in einem solchen Staat ansässiger Schuldner aus diesem Grund trotz eigener Zahlungsfähigkeit nicht in der Lage, eine Verpflichtung (fristgerecht) zu erfüllen, so spricht man von einem Länder- oder Transferrisiko. Ein Anleger kann hierdurch einen Vermögensschaden erleiden. Gründe für eine Einflussnahme an den Finanzmärkten und/oder Transferbeschränkungen trotz ausreichender Bonität können z.B. Devisenmangel, politische und soziale Ereignisse wie Regierungswechsel, Streiks oder außenpolitische Konflikte sein.
4. Währungsrisiko
Bei Anlagen, die in einer anderen Währung als der Heimatwährung des Anlegers notieren, hängt der erzielte Ertrag nicht ausschließlich vom nominalen Ertrag der Anlage in der Fremdwährung ab. Er wird auch durch die Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung zur Heimatwährung beeinflusst. Einen Einfluss auf den Devisenkurs eines Landes können neben langfristigen Faktoren wie z.B. Inflationstrends, mittelfristigen Faktoren wie z.B. Handels- und Leistungsbilanzzahlen auch kurzfristige Faktoren wie aktuelle Marktmeinungen oder politische Konflikte nehmen. Ein Vermögensschaden für den Anleger kann entstehen, wenn die ausländische Währung, in der die Anlage getätigt wurde, gegenüber der heimischen Währung abgewertet wird. In diesem Fall kann der Verlust durch die Währungsabwertung die mit der Anlage ansonsten erzielte Rendite deutlich übersteigen und somit zu einem Gesamtverlust für den Anleger führen. Umgekehrt kann sich bei einer Abwertung der Heimatwährung ein Vorteil für den Anleger ergeben.
5. Volatilität
Die Kurse von Finanzinstrumenten weisen im Zeitverlauf Schwankungen auf. Das Maß dieser Schwankungen innerhalb eines bestimmen Zeitraums wird als Volatilität bezeichnet. Die Berechnung der Volatilität erfolgt anhand historischer Daten nach bestimmten statistischen Verfahren. Je höher die Volatilität eines Finanzinstruments ist, desto stärker schlägt der Kurs nach oben und unten aus. Eine Vermögensanlage in Finanzinstrumente mit einer hohen Volatilität ist demnach riskanter, da sie ein höheres Verlustpotential mit sich bringt.
Das Liquiditätsrisiko einer Geldanlage beschreibt das Risiko für einen Anleger, seine Wertpapiere nicht jederzeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. Grundsätzlich sind das Angebot und die Nachfrage eines Marktes entscheidend für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen. Sofern nur wenige und stark unterschiedliche Aufträge für ein Wertpapier im Markt vorliegen, wird ein Markt als illiquide bezeichnet. In diesem Fall ist die Durchführung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen nicht sofort, nur in Teilen oder nur zu ungünstigen Bedingungen möglich. In der Regel führt dann ein durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Kursschwankungen oder kann nur zu einem deutlich niedrigeren Kursniveau ausgeführt werden.
7. Kostenrisiko
Beim Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten fallen neben dem aktuellen Preis des Finanzinstruments Nebenkosten an. Die Nebenkosten können in drei Kategorien eingeteilt werden. In der ersten Kategorie werden Kosten betrachtet, die unmittelbar mit dem Kauf verbunden sind. Dies sind Transaktionskosten und Provisionen, die von Kreditinstituten an die Kunden weitergegeben werden. Die zweite Kategorie wird durch Folgekosten, wie z.B. Depotführungskosten, gebildet. Als dritte Kategorie sind darüber hinaus laufende Kosten, wie etwa Verwaltungsgebühren bei Investmentfondsanteilen, zu berücksichtigen. Die Höhe der Nebenkosten beeinflusst unmittelbar die realisierbare Rendite eines Anlegers bei einem Finanzinstrument. Je höher die Nebenkosten sind, desto höher muss die Rendite sein, um die Kosten abzudecken.
8. Bonitätsrisiko
Hierunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Schuldners,d.h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllungseiner Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Die Bonität eines Emittenten kann sich auf Grund von Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen oder unternehmensspezifischen Umfeld während der Laufzeit einer Anleihe ändern. Ursachen hierfür können die drei Faktoren „konjunkturelle Veränderungen“, „Ursache in einzelnen Unternehmen, Branchen und Ländern“ oder „politische Entwicklungen“ sein.
9. Zinsänderungsrisiko/Kursrisiko
Das Zinsänderungsrisiko ist eines der zentralen Risiken eines festverzinslichen Wertpapiers. Das Risiko ergibt sich aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des Marktzinsniveaus. Steigen Kapitalmarktzinsen, führt dies in der Regel zu Kursverlusten des Wertpapiers bei gleichbleibendem Zinskupon. Fallende Kapitalmarktzinsen bewirken dementsprechend das Gegenteil.
Aus Finanzanlagen erzielte Erträge sind für den Anleger in der Regel steuer- und/oder abgabenpflichtig. Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge können zu einer Änderung der Steuer- und Abgabenlast führen. Bei Anlagen im Ausland kann es darüber hinaus zu einer Doppelbesteuerung kommen. Steuern und Abgaben mindern also die effektiv erzielbare Rendite des Anlegers. Darüber hinaus können sich steuerpolitische Entscheidungen positiv oder negativ auf die Kursentwicklung der Kapitalmärkte insgesamt auswirken.
11. Risiko von kreditfinanzierten Finanzanlagen
Anleger können unter Umständen durch Kreditaufnahme oder Beleihung ihrer Finanzinstrumente zusätzliche Geldmittel für die Geldanlage erhalten, mit dem Ziel, den Anlagebetrag zu steigern. Dieses Vorgehen bewirkt eine Hebelwirkung des eingesetzten Kapitals und kann zu einer deutlichen Risikosteigerung führen. Diese Hebelwirkung verstärkt sich nochmal, wenn das kreditfinanzierte Finanzinstrument selbst eine Hebelwirkung aufweist, wie bei Optionsgeschäften oder Futures. Im Falle eines fallenden Wertes des Finanzinstruments können unter Umständen Nachschusspflichten der Beleihung oder Zins- und Tilgungsforderungen des Kredits nicht mehr bedient werden und der Anleger ist zur (Teil-)Veräußerung der Finanzinstrumente gezwungen. Anleger sollten für die Finanzanlage ausschließlich frei verfügbares Kapital, welches nicht für die laufende Lebensführung und Deckung laufender Verbindlichkeiten benötigt wird, einsetzen. Anleger sollten nie darauf vertrauen, dass sie den aufgenommenen Kredit sowie den Zinsen aus den Erträgen der Finanzanlage tilgen können, sondern sicherstellen, dass sie den Kredit und die Zinsen auch bestreiten können, wenn die Finanzanlage zu Verlusten bis hin zum Totalverlust führt.
12. Risiko fehlerhafter Informationen
Zutreffende Informationen bilden die Grundlage für erfolgreiche Anlageentscheidungen. Fehlentscheidungen können aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen sowie fehlerhafter oder verspäteter Informationsübermittlung getroffen werden. Aus diesem Grund kann es unter Umständen angemessen sein, sich bei Interesse an einer Finanzanlage nicht auf eine einzelne Informationsquelle zu verlassen, sondern weitere Informationen einzuholen.
13. Übermittlungsrisiko
Aufträge des Anlegers zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten müssen bestimmte, unbedingt erforderliche Angaben enthalten, damit der Anleger gegen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen einen Anspruch auf Auftragsausführung erlangt und Missverständnisse vermieden werden. Dazu zählen insbesondere die Anweisung über Kauf oder Verkauf, die Stückzahl oder der Nominalbetrag und die genaue Bezeichnung des Finanzinstruments.
14. Risiko der Eigenverwahrung von Wertpapieren
Die Eigenverwahrung von Wertpapieren eröffnet das Risiko des Verlusts der Urkunden, beispielsweise durch Brand oder Entwendung. Die Neubeschaffung der die Rechte des Anlegers verkörpernden Wertpapierurkunden kann zeitaufwendig und kostenintensiv sein. Anleger, die ihre Wertpapiere in Eigenverwahrung halten, riskieren zudem, wichtige Fristen und Termine zu versäumen, so dass gewisse Rechte aus den Wertpapieren erst verspätet oder gar nicht mehr geltend gemacht werden können.
15. Risiko der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland
Im Ausland erworbene Wertpapiere werden meist von einem durch die depotführende Bank ausgewählten Dritten im Ausland verwahrt. Dies kann zu erhöhten Kosten, längeren Lieferfristen und zu Unwägbarkeiten hinsichtlich ausländischer Rechtsordnungen kommen. Insbesondere im Falle eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen den ausländischen Verwahrer kann der Zugriff auf die Wertpapiere eingeschränkt oder gar ausgeschlossen sein.
16. Risiken der Finanzportfolioverwaltung
Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung erhält der Vermögensverwalter vom Kunden die Befugnis, Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen vorzunehmen, wenn sie ihm für die Verwaltung des Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen. Er kann die jeweiligen Anlageentscheidungen also ausführen, ohne den Kunden vorher über die jeweiligen Transaktionen zu informieren oder Weisungen von ihnen einzuholen. Auch die Vermögensverwaltung ist mit einer Reihe von Risiken für die Vermögenssituation des Kunden verbunden. Obwohl der Vermögensverwalter dazu verpflichtet ist, stets im besten Interesse des Kunden zu handeln, kann es zu Fehlentscheidungen kommen. Darüber hinaus kann der Vermögensverwalter auch vorsätzlich nicht im besten Interesse des Kunden handeln. Schließlich können sich Verluste auch ohne Pflichtverletzung des Vermögensverwalters allein aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung realisieren; eine bestimmte Wertentwicklung des Kundenvermögens kann der Vermögensverwalter nicht garantieren. Bitte beachten Sie zur Vollständigkeit der mit einer Anlage in PROAKTIVA verbundenen Risiken auch unsere Kundeninformationen.
ERKLÄRUNG ZU NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE NACHHALTIGKEIT
UNSERE STRATEGIEN ZUR EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 Abs. 1 und OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den
individuellen Vereinbarungen.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
ERKLÄRUNG ZUR BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1a OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen und/oder Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen und/oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher diesem sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen. (Art. 4 Abs.1b OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5b OffenlegungsVO)
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Veröffentlicht im März 2021